Die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen sind sich ihrer besonderen Verantwortung für eine Politik des Friedens, der Verständigung und der Zusammenarbeit im Interesse der Menschen und der Völker in Europa bewusst.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Polen -
unter Bezugnahme auf die Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland und des Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen vom 14. November 1989, im Zusammenhang mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Gewährung eines Finanzkredits, das am 9. Oktober 1975 in Warschau unterzeichnet worden ist, sind wie folgt übereingekommen: