FAQ
Wie beantrage ich?. 
Wie beantrage ich?
Allgemeine Hinweise
  • Der Höchstbetrag einer Förderung liegt am dem 1.1.2010 bei 80.000 PLN bzw. 20.000 €.
  • Der Antrag auf einen Zuschuss bis 10.000 PLN bzw. bis 2.500 € ist in zweifacher Ausfertigung auf Polnisch und in zweifacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
  • Der Antrag auf einen Zuschuss von 10.001 PLN bis 30.000 PLN bzw. von 2.501 € bis 7.500 € ist ebenfalls in zweifacher Ausfertigung auf Polnisch und in zweifacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
  • Der Antrag auf einen Zuschuss über 30.000 PLN bzw. über 7.500 € ist in sechsfacher Ausfertigung auf Polnisch und in sechsfacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
  • Anträge bitte nicht heften oder binden.
  • Bei Anträgen zu Forschungsprojekten bitte den wissenschaftlichen Werdegang und das Verzeichnis der Publikationen des Projektleiters (ein Exemplar pro Sprachfassung) beilegen.
  • Das Formular Zuschussantrag ist nur ein Musterantrag. Der Abstand zwischen den einzelnen Punkten kann nach Belieben gestaltet werden. Wichtig jedoch ist, dass sämtliche Fragen beantwortet werden.
  • Alle Anträge sind an die SdpZ in Warschau zu richten. Die Adresse lautet:  Fundacja Współpracy Polsko-Niemieckiej / Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, ul. Zielna 37,  PL-00-108 Warszawa
Detailhinweise zu den einzelnen Punkten des Formulars Zuschussantrag

ad 1: Bitte geben Sie hier den Titel des Projekts an und vermerken ggf. um welche Art von Projekt es sich handelt (z.B. Seminar, Publikation etc.)
ad 2: Bitte tragen Sie hier den Betrag ein, der im Kosten- und Finanzierungsplan, Spalte 3 „Mittel der SdpZ“ angegeben wurde
ad 3: Bitte machen Sie vollständige Angaben auch in den jeweiligen Unterpunkten. Fügen Sie außerdem Kopien der Dokumente bei, die den rechtlichen Status des Antragstellers bestätigen (ein Exemplar pro Sprachfassung).
ad 4: Bitte geben Sie an, welche Projekte Sie mit der Unterstützung der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit bereits früher durchgeführt haben.
ad 5 und 6: Wir bitten Sie, die Anschrift des Partners einzutragen und Auskunft über dessen Beitrag zur Durchführung des Projekts zu geben. Bitte fügen Sie dem Antrag die schriftlich bekundete Bestätigung der Mitwirkung des Partners bei (in der für Ihren Antrag benötigten Zahl von Kopien in beiden Sprachfassungen).
ad 7: Bitte nennen Sie andere Mitveranstalter oder Partner und deren organisatorischen oder finanziellen Beitrag. Machen Sie kenntlich, wer der Hauptveranstalter ist, falls dies nicht der Antragsteller ist.
ad 8: Wir bitten Sie, das Datum des Beginns und der Beendigung des Projekts, den Termin der Veranstaltung, den Ort/die Wojewodschaft/das Bundesland anzugeben.
ad 9: Beschreiben Sie kurz den geplanten Verlauf des Projekts, welche Projektziele erreicht und welche Zielgruppe angesprochen werden sollen.
ad 10: Der Kostenplan ist in Złoty bzw. in Euro zu erstellen, bitte geben Sie die von Ihnen gewählte Währung an.
ad 11: Jeder Posten des Kostenplans muss auf der Grundlage von Durchschnittssätzen und marktüblichen Preisen genau berechnet werden – anzugeben sind die Berechnungsgrundlagen, damit eine Überprüfung des Kostenplans möglich ist. Sachleistungen und eigene Arbeit sind zu schätzen.
ad 12: Wir bitten um Angaben über die Höhe der finanziellen Mittel, die eigene Arbeitsleistung, die Sachmittel und die geplanten Einnahmen aus dem Verkauf von Publikationen sowie Eintrittskarten.
ad 13: Bitte nennen Sie hier andere Geldgeber und deren finanziellen Beitrag bzw. deren Sachleistungen. Falls diese Mittel bestätigt sind, fügen Sie die Bescheidkopien über die Bewilligung dieser Mittel bei. Ist ein Teilnehmerbeitrag vorgesehen, geben Sie bitte an wie hoch er ist, und welche Einnahmen aus Konferenz-, Kurs- und ähnlichen Gebühren angesetzt sind.
ad 14: Bitte geben Sie die Namen der Referenten, die Namen der Institutionen, die sie vertreten und die Titel der Referate bei Konferenzen, Seminaren, Schulungsprojekten an.
ad 15: Bitte geben Sie die Teilnehmerzahl an (aufgegliedert in Teilnehmer aus Polen, aus Deutschland und aus anderen Ländern
ad 16:

Bitte listen Sie die dem Formular beigelegten Unterlagen auf. Je nach Art des Projekts sind nachstehende Dokumente erforderlich.

Folgende Dokumente bitte in einfacher Ausführung in deutscher oder polnischer Sprache einreichen:

a.
Dokumente, die den rechtlichen Status des Antragstellers bestätigen: Abschrift des Eintrags ins entsprechende Register (davon ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen), Anmeldung einer Wirtschaftstätigkeit, Kopie der Bescheinigung über die Vergabe einer Steuernummer, Bescheinigung über die MWSt.-Pflicht – die aufgeführten Dokumente müssen lediglich in einfacher Ausführung in einer der beiden Sprachen eingereicht werden,

b.
Schreiben, die die Mitfinanzierung des Projekts aus Drittmitteln bestätigen,

c.
Lizenzvertrag (für Publikationsprojekte).


Jedem Exemplar des Antrags in beiden Sprachen müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

d.
Ein Schreiben des deutschen Partners, in dem die Kooperation mit dem polnischen Antragsteller bestätigt wird / ein Schreiben des polnischen Partners, in dem die Kooperation mit dem deutschen Antragsteller bestätigt wird. Für Publikationen, die auf Grund eines Lizenzvertrags herausgegeben werden, ist kein Schreiben des Partners erforderlich.

e.
Programm (gilt für Kulturveranstaltungen, Konferenzen),

f.
Rezensionen (für Publikationsprojekte).

ad 17: Der Antrag muss von den Personen unterschrieben werden, die entsprechend den Angaben in Punkt 3b zur Unterzeichnung berechtigt sind.