FAQ
Termine & Fristen. 
Termine für die Antragsstellung in 2010/2011

Anträge auf Zuschüsse bis 2.500 € (oder 10.000 zł) können laufend gestellt werden, jedoch spätestens zwei Monate vor Projektbeginn. Anträge auf Zuschüsse über 2.500 € (d.h. Anträge in der Gruppe von 2.501€ bis 20.000 € bzw. von 10.001 zł bis 80.000 zł) werden alle zwei Monate ausschließlich zu folgenden Terminen angenommen:

1.- 2.  September 2010
2.- 3.  November 2010
3.- 4. Januar 2011
1.- 2. März 2011
4.- 5. Mai 2011
4.- 5. Juli 2011
1.- 2. September 2011
2.- 3. November 2011

Dabei müssen Anträge zu diesen Terminen spätestens vier Monate vor dem Projektbeginn eingereicht werden.
Zu spät eingereichte Anträge werden nicht angenommen.

Die Anträge können per Post versandt (in diesem Fall entscheidet das Datum des Poststempels) bzw. persönlich in der Stiftung in Warschau abgegeben werden. Die Anschrift lautet: Fundacja Współpracy Polsko-Niemieckiej / Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit, ul. Zielna 37, PL-00-108 Warszawa

Zum Ablauf der Antragsbearbeitung
Nur wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind, wird ein Antrag zur Bearbeitung angenommen (registriert) und anschließend durch den Stiftungsvorstand entschieden. Über die Entscheidung des Vorstands wird der Antragsteller schriftlich informiert.
Die Stiftung unterliegt keinem Gleichbehandlungsgebot und ist nicht verpflichtet, die Ablehnung von Anträgen zu begründen.

Im Falle eines positiven Entscheids bekommt der Zuschussempfänger zusammen mit dem Bewilligungsbescheid noch folgende Formulare:
Verpflichtungserklärung des Zuschussempfängers,
Kosten- und Finanzierungsplan,
Verzeichnis der tatsächlichen Kosten.
Die Verpflichtungserklärung regelt im Einzelnen die Grundsätze der Zusammenarbeit des Zuschussempfängers mit der SdpZ.

Bedingungen für die Mittelfreigabe
• Die Grundlage für die Auszahlung bewilligter Mittel bilden die Verpflichtungs¬erklärung sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Der Zuschuss wird in Teilbeträgen ausgezahlt. Die Auszahlung eines Teilbetrags ist von der Abrechnung des vorhergehenden Teilbetrags abhängig. Die SdpZ behält sich vor, die Auszahlung des letzten Teilbetrags bis zur vollständigen Abrechnung des Projekts zurückzuhalten.
• Die vom Zuschussempfänger unterzeichnete Verpflichtungserklärung muss nach Erhalt spätestens innerhalb von drei Monaten an die SdpZ zurückgeschickt werden, andernfalls verliert die Bewilligung ihre Gültigkeit.
• Die SdpZ behält sich vor, die Bewilligung zu widerrufen bzw. die ausgezahlten Gelder zurückzufordern, wenn die in der Verpflichtungserklärung festgelegten Bedingungen und Verpflichtungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt werden.
• Die SdpZ kann ausgezahlte Mittel zurückfordern, wenn diese vom Zuschussempfänger länger als drei Monate nicht verwendet wurden.

Bedingungen der Zuschussabrechnung
• Nach Abschluss des Projekts legt der Zuschussempfänger die Endabrechnung und einen schriftlichen Bericht in polnischer und deutscher Sprache vor. Als Verwendungsnachweis werden nur Finanz- und Buchhaltungsbelege anerkannt (z.B. Rechnung, Honorarvertrag). Der Zuschussempfänger reicht Originale ein oder Kopien, deren Übereinstimmung mit dem Original per Unterschrift zu bestätigen ist. Bei Projekten, die mit der Organisation von Begegnungen (Konferenzen, Seminare, Jugendaustausch) verbunden sind, muss der Zuschussempfänger eine von den Teilnehmern abgezeichnete Anwesenheitsliste beifügen.
• Der Zuschussempfänger ist verpflichtet die Buchhaltungsbelege sowie alle Unterlagen, die bei einer Kontrolle von Belang sind, über fünf Jahre nach Abschluss des Projekts aufzubewahren.
• Die SdpZ behält sich vor, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die Eigenmittel des Zuschussempfängers oder Drittmittel des geförderten Vorhabens betreffen.
• Ausgaben, die vor dem Bewilligungsdatum getätigt wurden, sind nicht abrechnungsfähig, es sei denn, der Bewilligungsbescheid sieht eine andere Regelung vor.
Sonstige Bedingungen
• Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, die Öffentlichkeit über die von der SdpZ erhaltene Förderung in geeigneter Weise zu informieren. Einzelheiten sind in der Verpflichtungserklärung festgelegt.
• Die SdpZ ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte der von ihr geförderten Projekte zu veröffentlichen.
• Die SdpZ ist berechtigt, Ergebnisse und Berichte der von ihr geförderten Projekte Dritten zur Kenntnis geben.

Antragsformulare können von unserer Website heruntergeladen werden: www.sdpz.org oder www.fwpn.org.pl, auf Wunsch schicken wir sie Ihnen auch zu.

Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit
ul. Zielna 37, PL 00-108 Warszawa
fwpn@fwpn.org.pl
Tel. +48-22 338 62 00
www.sdpz.org
www.fwpn.org.pl