Die SdpZ finanziert Projekte, die gemeinsam von polnischen und deutschen Partnern realisiert werden. Die Vorhaben müssen in Polen und/oder in Deutschland durchgeführt werden. Der Höchstbetrag einer Förderung liegt ab dem 1. Januar 2010 bei 80.000 PLN (bzw. 20.000 €). Gleichzeitig fördert die SdpZ höchstens 60 % der Gesamtkosten des Vorhabens. Die Stiftung behält sich vor, Antragstellern, die MWSt.-pflichtig sind, den Zuschuss als Nettobetrag zu bewilligen. Die Zuwendungen der SdpZ sind nicht an das Haushaltsjahr gebunden.
Es kann jeweils nur 1 Antrag gestellt werden. Solange ein Antragsteller ein Projekt nicht termingerecht abgerechnet hat, kann er – von begründeten Ausnahmefällen abgesehen – keinen neuen Antrag stellen. Die Stiftung nimmt keine Anträge an, über die der Vorstand bereits einmal entschieden hat. Bei internationalen Projekten muss sichergestellt sein, dass zur Deckung der Gesamtkosten Finanzmittel auch aus beteiligten Drittländern zur Verfügung stehen.
Schwerpunkte:
Mit Jahresbeginn 2010 an nimmt die SdpZ nur noch Anträge im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Schwerpunkte entgegen. Die Erläuterungen zu den jeweiligen Schwerpunkten zeigen Ihnen, welche formalen und inhaltlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen, damit Ihr Antrag durch die SdpZ registriert und bearbeitet werden kann. Eine Förderung durch die SdpZ im Rahmen der hier aufgeführten Schwerpunkte erfolgt auf Antrag durch die Bereitstellung von Projektgeldern (in Euro oder Złoty), in Einzelfällen beteiligt sich die SdpZ auch inhaltlich oder organisatorisch an ausgewählten Vorhaben.
Darüber hinaus schreibt die SdpZ für unterschiedliche Themen, ggf. mit regionaler Differenzierung, Projekte aus. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Teilnahme an diesen Ausschreibungen! Aktuelle Angaben finden Sie jeweils auf der Website der SdpZ: www.sdpz.org
Schwerpunkt I
Deutsch-polnische Begegnungsmaßnahmen und Aktivitäten für Partnerschaften
sowie insbesondere die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Selbstverwaltungen und anderen Institutionen.
Erläuterungen:
1. Die Begegnungen sollen dem Erfahrungsaustausch, gemeinsamen Interessen oder auch dem neuen Kennenlernen dienen. Überwiegend touristische Programme oder Urlaubsbegegnungen zählen nicht dazu.
2. Zu den Institutionen zählen:
a) Partnerschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Wojewodschaften und Bundesländern
b) Universitäten sowie deren Fakultäten. Eine Antragstellung durch einzelne Wissenschaftler reicht nicht aus.
c) Vereine, Verbände der verschiedensten Art, Schulpartnerschaften sowie Jugend¬gruppen, soweit sie nicht vom DPJW gefördert werden. Antragsteller, die beim DPJW keinen Antrag gestellt haben oder deren Antrag beim DPJW bereits bewilligt worden ist, müssen ihren Antrag bei der SdpZ besonders begründen.
3. Zur Zusammenarbeit:
a) Konferenzen als Zusammenarbeit werden nur gefördert, wenn sie sich mit deutsch-polnischen Inhalten beschäftigen.
b) Publikationen zu Konferenzen und Tagungen können grundsätzlich gefördert werden. Die Förderung muss zusammen mit der Veranstaltung beantragt werden. Die Mittelfreigabe im Falle eines positiven Bescheides erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Inhaltsverzeichnisses und der Referentenliste nach Abschluss der Veranstaltung.
c) Bei Veranstaltungen unter Beteiligung von Drittländern erwartet die SdpZ eine Beteiligung an den Kosten durch die Drittländer.
4. Eigeninitiativen der SdpZ:
Einer der von der Stiftung schwerpunktmäßig geförderten Themen ist die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang vergibt die SdpZ einen Kommunalpreis für besonders gelungene Kooperationen der kommunalen Selbstverwaltung.
Schwerpunkt II
Wissenschaftliche Arbeiten mit Bezug auf Deutschland, Polen und die EU, insbesondere im Bereich der Deutschland- und Polenkunde, bildungsrelevante Projekte sowie Preisausschreiben, die sich auf Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie der Fremdsprachenerwerb und alle damit zusammenhängenden Bildungsmaßnahmen.
Erläuterungen:
1. Da die SdpZ der Polonistik und Germanistik (oder auch: der polenbezogenen Kompetenz bzw. der deutschlandbezogenen Kompetenz) eine hohe Priorität eingeräumt hat, nehmen der Fremdsprachenerwerb und landeskundliche Vorhaben hier einen wichtigen Platz ein.
2. Bei Forschungen im Bereich der Deutschland- und Polenkunde heißt Kunde soviel wie Botschaft, Nachricht oder Kenntnis. Es geht also um Kenntniserweiterung und Wissenstransfer.
3. Wissenschaftliche Arbeiten müssen einen Bezug zum deutsch-polnischen Verhältnis und/oder zur EU haben; Arbeiten über rein deutsche oder rein polnische Themen sind nicht förderungswürdig. Förderungswürdig dagegen sind unilaterale Themen dann, wenn sie die andere Seite ausdrücklich als Zielgruppe haben und durch den Informationstransfer erwartet werden kann, dass sich das Verständnis gegenüber den Gegebenheiten des einen Landes im anderen Land erhöhen.
4. Sind bei Preisausschreiben junge Menschen insbesondere Schüler die Adressaten, soll an Kenntnissen nicht nur der Ist-Zustand abgefragt werden. Es soll vielmehr durch die Fragen und durch die Anlage des Preisausschreibens dazu angeregt werden, dass man sich mit dem jeweils anderen Land und/oder mit gemeinsam interessierenden Fragen auch längerfristig beschäftigen kann.
5. Von Interesse in diesem Schwerpunkt sind auch Themen über das Verhältnis beider Länder zur EU in wichtigen Fragen, z. B. bezüglich des Beitritts weiterer Länder zur EU oder eines Europas der zwei Geschwindigkeiten.
6. Bei der Fremdsprachenförderung werden in erster Linie Projekte zur Verbreitung der deutschen und polnischen Sprache gefördert sowie Unterrichtsmaterialien (Bücher, Software) oder auch Wörterbücher und landeskundliche Materialien für den schulischen und außerschulischen Unterricht.
Schwerpunkt III
Medienarbeit durch die Vergabe eines deutsch-polnischen Medienpreises,
Informationsangebote und Veranstaltungen für Journalisten und Medienvertreter,
sowie durch Öffentlichkeitsarbeit zugunsten einer besseren deutsch-polnischen Wahrnehmung.
Erläuterungen:
1. Jährlich verleiht die SdpZ mit ihren Partnern, der Robert Bosch Stiftung, den Marschallämtern der Wojewodschaften Westpommern, Lebuser Land und Niederschlesien und von deutscher Seite den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen an Journalisten die Journalistenpreise in den Sparten Printmedien, Film und Fernsehen, und organisiert die deutsch-polnischen Medientage.
2. Die SdpZ veröffentlicht im Internet „Point. Deutsch-Polnischer Kalender“ mit Veranstaltungen und Ereignissen die das deutsch-polnische Verhältnis betreffen (www.de-pl.info).
3. Die SdpZ veranstaltet Studienreisen von polnischen Journalisten nach Deutschland und von deutschen Journalisten nach Polen.
4. Neben ihren Web-Auftritten fördert die SdpZ die Zeitschrift „Dialog“ und andere für den deutsch-polnischen Dialog wichtige Periodika.
Schwerpunkt IV
Förderung des gegenseitigen Verständnisses durch Kultur,
insbesondere durch literarische und künstlerische Aktivitäten, die sich auf Deutschland, Polen und die EU beziehen, sowie durch Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
Erläuterungen:
1. In diesen Schwerpunkt fallen Anträge aus den Bereichen Musik, Theater, Film, Kunst und Literatur, aber teilweise auch Kunstgeschichte, Architektur u.ä. Themen. Da der Kulturaustausch in den deutsch-polnischen Beziehungen eine wichtige Rolle spielt, ist die Zahl der Anträge für diesen Schwerpunkt immer sehr groß. Allein schon aus diesem Grund kann nicht bei allen Anträgen mit einer Förderung gerechnet werden.
2. Wichtige Kriterien bei der Auswahl sind Qualität und Professionalität. Darüber hinaus jedoch ist wichtig,
- dass möglichst viele Bereiche der Kultur eine Chance bekommen, dargestellt zu werden;
- dass die Bedeutung einer Veranstaltung für den deutsch-polnischen Dialog klar zu erkennen ist;
- dass es neben der künstlerischen Aufführung auch zu einer Begegnung der Menschen aus beiden Ländern kommt.
3. Die Teilnahme deutscher und polnischer Künstler an international gestalteten Programmen in einem der beiden Länder ist förderungswürdig, sofern für die Finanzierung der Gesamtkosten einer solchen Veranstaltung der Nachweis erbracht werden kann, dass in angemessenem Umfang auch Finanzmittel aus Drittländern zur Verfügung stehen.
4. Veranstalter von zyklisch stattfindenden Programmen dürfen (unabhängig von der Qualität der Programme) nicht davon ausgehen, dass die SdpZ diese Veranstaltungen regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum fördert.
5. Publikationen:
Ziel einer Förderung ist die Distribution und Rezeption von Literatur, nicht die Produktion von Büchern. Zur Förderung und Verbreitung nationalsprachlicher Literatur in deutscher oder polnischer Übersetzung wurden Programme des Goethe-Instituts und des polnischen Buchinstituts eingerichtet. Die Förderung von Übersetzungen schöngeistiger Literatur ist deshalb keine Priorität der SdpZ.
Wegen der herausragenden Bedeutung der Literatur für den Kulturaustausch beteiligt sich die SdpZ jedoch regelmäßig an ausgewählten Projekten. Derzeit fördert die SdpZ zeitgenössische Prosa (Belletristik) aus dem deutschsprachigen Raum über ihre Teilnahme am Programm „Schritte/Kroki“.
Die Stiftung für deutsch-polnische Zusammenarbeit gewährt keine Mittel für:
- die dauernde oder ergänzende Finanzierung laufender Aufwendungen und Haushalte,
- die Finanzierung von Deckungslücken in den Haushalten staatlicher und kommunaler Verwaltungen,
- die Erstattung anderweitig gewährter Darlehen und bereits getätigter Ausgaben,
- konfessionelle Zwecke
- parteipolitische Zwecke,
- ausschließlich kommerzielle Zwecke
- Vorhaben, deren Zielsetzung und Mittelbedarf nicht feststehen
- Ziele, die Gegenstand einer indirekten Finanzierung durch eine vermittelnde Einrichtung an unbekannte Empfänger sind (Beispiel: eine andere Stiftung bewirbt sich bei der SdpZ um einen Zuschuss, um diesen dann an Empfänger ihrer Wahl weiterzugeben),
- Bauvorhaben sowie den Einkauf von Geräten und Ausstattungsgegenständen,
- Begegnungsprogramme mit überwiegend touristischem Charakter, Erholungsreisen oder reine Sportveranstaltungen.
- Kosten, die mit der Vorbereitung der Anträge auf Förderung verbunden sind. Dies betrifft sowohl positiv, als auch negativ entschiedene Anträge,
- Projekte, deren Finanzierung eindeutig in die Zuständigkeit anderer Fördereinrichtungen fällt. Dazu gehören z.B. der Staatliche Rehabilitationsfonds für Behinderte, das Deutsch-Polnische Jugendwerk, die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“, „die Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung“ und die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“.
Anträge auf Zuschüsse zu den Übersetzungskosten bei der Publikation deutscher Bücher in polnischer Übersetzung stellen Sie bitte beim Goethe-Institut, von dem das Förder¬programm "Übersetzungen deutscher Bücher in eine Fremdsprache" betreut wird:
Goethe-Institut Warschau
Informationszentrum / Bibliothek
ul. Chmielna 13A
00-021 Warszawa
tel.: 0048 - (0)22 505 90 33
bibl@warschau.goethe.org
http://www.goethe.de/ins/pl/lp/kue/lit/usf/plindex.htm (polnisch) http://www.goethe.de/ins/pl/lp/kue/lit/usf/deindex.htm (deutsch)
Anträge auf Übernahme von Lizenzgebühren und Übersetzungskosten bei der Herausgabe polnischer Belletristik in deutscher Übersetzung stellen Sie bitte beim polnischen Buchinstitut, von dem das Übersetzungsförderungsprogramm ©Poland betreut wird:
Instytut Książki
ul. Szczepańska 11, II piętro,
31-011 Kraków,
tel. +48-12-433 70 40
http://www.instytutksiazki.pl/index.php?id=48