Warum müssen Anträge in mehreren Ausfertigungen eingereicht werden?
Je nach der Höhe des beantragten Zuschusses sind an der Entscheidung unterschiedlich viele Personen aus Polen und aus Deutschland beteiligt.
In wie vielen Exemplaren soll der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag auf einen Zuschuss bis 10.000 PLN bzw. bis 2.500 € ist in zweifacher Ausfertigung auf Polnisch und in zweifacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
Der Antrag auf einen Zuschuss von 10.001 PLN bis 30.000 PLN bzw. von 2.501 € bis 7.500 € ist ebenfalls in zweifacher Ausfertigung auf Polnisch und in zweifacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
Der Antrag auf einen Zuschuss über 30.000 PLN bzw. über 7.500 € ist in sechsfacher Ausfertigung auf Polnisch und in sechsfacher Ausfertigung auf Deutsch einzureichen.
Welcher Wechselkurs des Euro soll verwendet werden?
Wir bitten, den Mittelkurs am Tag der Unterzeichnung des Zuschussantrags zu verwenden. Die Umrechnung dient lediglich zur Orientierung.
Muss das Schreiben des Partners in Übersetzung vorliegen?
Ja, das Schreiben des Partners muss übersetzt und dem Antrag in der jeweiligen Sprache beigefügt werden.
Gibt es eine Mustererklärung über die Zusammenarbeit?
Nein, dazu gibt es keine besonderen Vorgaben. Ein formloses Schreiben soll Auskunft über den Charakter und die Form der Zusammenarbeit geben.
Wer kann Partner bei der Durchführung eines Projekts sein?
Partner kann eine Institution oder ein Verein sein, der sich an der Durchführung des Projekts aktiv beteiligt.
Muss man einen Partner haben, um einen Zuschuss beantragen zu können?
Ja, die Stiftung fördert nur Projekte, die in Kooperation mit einem Partner aus dem jeweils anderen Land durchgeführt werden.
Fördert die SdpZ Vorhaben, deren Träger Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung sind bzw. diesen unterstehen, z.B. Kulturhäuser?
Ja, die Stiftung fördert sowohl Projekte, die von Einrichtungen der territorialen Selbstverwaltung, als auch von den ihnen unterstellten Einrichtungen durchgeführt werden, z.B. Museen, Kulturhäuser etc.
Werden negative Entscheidungen begründet?
Nein, negative Entscheidungen werden durch die Stiftung nicht begründet.
Wie werden Entscheidungen über die Bewilligung eines Zuschusses bzw. die Ablehnung eines Antrags mitgeteilt?
Jeder Antragsteller bekommt einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt.
Kann der Zuschussantrag per E-Mail eingereicht werden?
Nein, der ausgefüllte Zuschussantrag muss unterzeichnet, mit Stempel versehen und per Post oder persönlich eingereicht werden.
Kann die Durchführungsdauer des geförderten Projekts verlängert werden?
Nur in Ausnahmefällen und vorausgesetzt, dass die SdpZ dem schriftlich zugestimmt hat.
Kann ein anderer Träger als der Zuschussempfänger ein von der SdpZ gefördertes Projekt durchführen?
Nein, der Zuschuss muss vom Zuschussempfänger verwendet werden, der zur Abrechnung des geförderten Projekts verpflichtet ist.
Ist es möglich, den Zuschuss umzuwidmen?
Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der SdpZ.
Beweist die Entscheidung über die Ablehnung eines Projekts, dass der Antrag formelle Fehler enthält?
Nein, Anträge, die formelle Fehler enthalten, werden zum weiteren Prüfungsverfahren durch den Vorstand nicht angenommen.
Kann ein Zuschussantrag für ein Projekt gestellt werden, um dessen Förderung der Antragsteller sich bereits früher beworben hat?
Nein, die Stiftung nimmt keine Anträge zur erneuten Prüfung an, wenn der Vorstand bereits einmal darüber entschieden hat.
Macht die SdpZ Vorgaben hinsichtlich des Zeitpunkts und der Dauer eines Projekts?
Wann ein Projekt beginnt und wie lange es dauert, liegt in der Entscheidung des Projektträgers. Das Projekt muss aber im Einklang mit dem Zeitplan durchgeführt werden, der im Antrag angegeben wird.
Ist eine Eigenleistung notwendig, wenn man eine Förderung beantragt?
Eine Eigenleistung ist formal nicht erforderlich, sie verbessert jedoch die Chance, eine Förderung von der SdpZ zu bekommen. Da die SdpZ Projektkosten nur bis zu 60 % der Gesamtkosten finanziert, müssen die verbleibenden 40 % aus Eigen- bzw. Drittmitteln gedeckt werden.
Kann man Zuschussanträge auch außerhalb der festgesetzten Termine stellen?
Nein, Anträge auf Zuschüsse über 10.000 PLN oder 2.500 € (d.h. Anträge in der Gruppe von 10.001 PLN bis 30.000 PLN und von 30.001 PLN bis 50.000 PLN oder 2.500€ bis 7.500 € und von 7.501 bis 12.500 €) werden ausschließlich zu den durch die Stiftung festgelegten Terminen angenommen.
Kann ein Zuschussantrag für mehr als ein Projekt gestellt werden?
Nein, es kann jeweils nur ein Antrag gestellt werden.
Wie hoch kann die beantragte Förderung sein?
Die Förderung durch die SdpZ beträgt höchstens 80.000 PLN bzw. 20.000 €. Gleichzeitig kann die Förderung nicht mehr als 60 % der Gesamtkosten des Vorhabens betragen.
Müssen alle Antragsexemplare mit einer Originalunterschrift versehen werden?
Nein, es reicht ein Antrag im Original auf Polnisch und auf Deutsch, die übrigen Exemplare können Kopien sein.